Der Deutsche Bundestag hat die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden auf 0% MwSt beschlossen. Wenn nicht gesondert und anders ausgewiesen, enthalten unsere Shoppreise diesen Nullsteuersatz. Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG (0% MwSt.) erfüllt.

Marktstammdatenregister (MaStR) & Netzbetreiber

Hier finden Sie Links zu externen Seiten, die für eine Anmeldung, respektive den Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sein können.

Marktstammdatenregister
In Deutschland sind alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Dies erfolgt im Marktstammdatenregister - abgekürzt MaStR - das von der Bundesnetzagentur betrieben wird.

Datengrundlage für die Energiewende
Die Liberalisierung der Energiewirtschaft und die Energiewende erfordern eine umfassende, einheitliche und zuverlässige Datengrundlage. Insbesondere im Strommarkt ist die Erzeugungslandschaft durch eine sehr große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Die Zahl der Stromerzeuger hat längst die Millionen überschritten. Wer für den Netzausbau zuständig ist, für Versorgungssicherheit sorgen muss, oder die Energiewende weiterentwickeln will, benötigt verlässliche Daten.
 

Rechtliche Grundlage
Der deutsche Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen, ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von §§ 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.

Erfassung von Anlagenbetreibern und Anlagen
Das MaStR dient als zentrales Verzeichnis für alle Erzeugungsanlagen, die über die Strom- und Gasnetze miteinander verbunden sind:

  • Es erfasst sowohl neu errichtete als auch bereits bestehende Anlagen.
  • Egal ob es sich um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer oder konventioneller Energie handelt.
  • Es umfasst ebenso Anlagen, welche sowohl Strom als auch Gas produzieren.

Die Pflicht zur Registrierung gilt selbst dann, wenn für den aus der Anlage erzeugten Strom keine Förderung in Anspruch genommen wird. Auch Anlagen, die indirekt an das Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, unterliegen der Registrierungspflicht.

Zudem werden Daten bezüglich beträchtlicher Verbrauchsanlagen innerhalb des Registers registriert.


Marktstammdatenregister MaStR


Netzbetreiber

Westnetz - Einspeiseportal