Klemme zur Befestigung eines Modul-Wechselrichters am PV-Modulrahmen*
Art.Nr.: UkMk2850
Hersteller: Van der Valk
EUR 5,00
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Produktbeschreibung
Aluklemme - für die Befestigung eines Leistungsoptimierers/Mikro-/Modul-Wechselrichters an einen vorhandenen PV-Modulrahmen
Klemmbereich (Rahmenhöhe) 28-50mm
Kurzbeschreibung
Praktische Befestigungsvorrichtung für einen Optimierer oder Modulwechselrichter am Rahmen eines vorhandenen Solarmoduls, wobei das Gerät geschützt vor Wettereinfluss unterhalb des Moduls liegt.
* Dieses Angebot enthält einen Mehrwertsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz) unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 3 UStG und kommt nur für Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland, die eine PV-Anlage < 30kWp installieren, zum Tragen. Für alle anderen Kunden erhöht sich der Preis um die zurzeit gültige gesetzliche MwSt.
Bei Kauf zum Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG bestätigt der Käufer mit seinen Kauf, dass er zum Kreis der dort definierten Berechtigten/Begünstigten gehört. Gehört der Käufer nicht zu den Begünstigten, teilt er dies dem Verkäufer schriftlich mit, damit dieser den zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Mehrwertsteuersatz auf den Kaufpreis anwenden kann. Wurde der Kauf unberechtigter Weise mit Nullsteuersatz getätigt und der Verkäufer darüber nicht informiert, ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrwertsteuer nachträglich dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Klemmbereich (Rahmenhöhe) 28-50mm
Kurzbeschreibung
Praktische Befestigungsvorrichtung für einen Optimierer oder Modulwechselrichter am Rahmen eines vorhandenen Solarmoduls, wobei das Gerät geschützt vor Wettereinfluss unterhalb des Moduls liegt.
* Dieses Angebot enthält einen Mehrwertsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz) unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 3 UStG und kommt nur für Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland, die eine PV-Anlage < 30kWp installieren, zum Tragen. Für alle anderen Kunden erhöht sich der Preis um die zurzeit gültige gesetzliche MwSt.
Bei Kauf zum Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG bestätigt der Käufer mit seinen Kauf, dass er zum Kreis der dort definierten Berechtigten/Begünstigten gehört. Gehört der Käufer nicht zu den Begünstigten, teilt er dies dem Verkäufer schriftlich mit, damit dieser den zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Mehrwertsteuersatz auf den Kaufpreis anwenden kann. Wurde der Kauf unberechtigter Weise mit Nullsteuersatz getätigt und der Verkäufer darüber nicht informiert, ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrwertsteuer nachträglich dem Käufer in Rechnung zu stellen.
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